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19. Juli 2020Folgeschäden,Handeln auf eigene Gefahr,Mitverschulden,Tierhalterhaftung,Spätfolgen,SturzUrteile
Auch wenn der Tierhüter regelmäßig das Pferd des Tierhalters versorgt, kann er einen Anspruch gemäß § 833 Abs. 1 BGB gegen den Tierhalter haben. Ein konkludenter Haftungsausschluss liegt nicht vor, wenn der Tierhalter irrig vom Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung ausging und darüber gesprochen wurde, dass die Absicherung durch eine solche nötig ist
Die bloße Teilnahme eines uniformierten Ortsbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr an einer Freizeitveranstaltung der Polizei stellt weder eine öffentlich-rechtlich hoheitliche Tätigkeit, noch die Ausübung eines Ehrenamtes dar – OLG Frankfurt, Urteil vom 05.09.2013 – 3 U 30/13
5. September 2013Deckungsklage,Verbrennung,VersicherungsrechtUrteile
Die Teilnahme an einer Freizeitveranstaltung der Polizei stellt weder eine öffentlich-rechtlich hoheitliche Tätigkeit dar, noch die Ausübung eines Ehrenamtes dar, noch ist sie vom Risikoausschluss der „ungewöhnlichen und gefährlichen Betätigung“ in der Haftpflichtversicherung umfasst.
Kammergericht, Urteil vom 21. November 2008 – Az. 7 U 47/08
Wird ein Auftrag zur Durchführung von Renovierungsarbeiten erteilt, muss der Auftraggeber in der Lage sein, die Arbeiten zu bezahlen.
