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Zur ungekürzten Haftung des Tierhalters für den Sturz eines Tierhüters vom Pferd – LG Würzburg, Urteil vom 04.05.2020 – 14 O 1455/19

Auch wenn der Tierhüter regelmäßig das Pferd des Tierhalters versorgt, kann er einen Anspruch gemäß § 833 Abs. 1 BGB gegen den Tierhalter haben. Ein konkludenter Haftungsausschluss liegt nicht vor, wenn der Tierhalter irrig vom Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung ausging und darüber gesprochen wurde, dass die Absicherung durch eine solche nötig ist

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Bei der Übergehung mehrerer Beweisantritte ist der Rechtssteit an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen – OLG München, Urteil vom 11.07.2012 – 3 U 1146/12

Werden die als Zeugen benannten Personen und die weiteren relevanten Beweisantritte nicht durch das Gericht erster Instanz berücksichtigt und droht eine aufwändige Beweisaufnahme mit Zeugen und Sachverständigen in zweiter Instanz, ist der Rechtsstreit zur erneuten Sachaufklärung an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

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Teilt der Schädiger seine Haftpflichtversicherung trotz vorheriger Aufforderung erst nach Klageerhebung mit, hat er die Kosten des Gerichtsverfahrens zu tragen, wenn sich herausstellt, dass ein Teilungsabkommen besteht – AG Miesbach, Urteil vom 12. Januar 2011 – Az. 3 C 663/10

Verheimlicht der nach § 833 S.1 BGB in Anspruch genommene Schädiger der Krankenkasse seine Haftpflichtversicherung, verletzt er unabhängig vom Bestehen eines Schadensersatzanspruchs eine Pflicht aus dem deliktischen Sonderrechtsverhältnis, wenn sich herausstellt, daß die Klage wegen eines Teilungsabkommens unzulässig und unbegründet ist.

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