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Für die Schadensdarlegung existierten keine weiteren als die EDV-Daten des Sozialversicherungsträgers. Die tatsächliche medizinische Notwendigkeit einer aufgrund der im SGB V geregelten Sozialleistungen erfolgten Leistung ist im Rahmen eines Regressanspruchs eines nach § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X übergegangen Anspruchs nicht mehr zu überprüfen.

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Zur ungekürzten Haftung des Tierhalters für den Sturz eines Tierhüters vom Pferd – LG Würzburg, Urteil vom 04.05.2020 – 14 O 1455/19

Auch wenn der Tierhüter regelmäßig das Pferd des Tierhalters versorgt, kann er einen Anspruch gemäß § 833 Abs. 1 BGB gegen den Tierhalter haben. Ein konkludenter Haftungsausschluss liegt nicht vor, wenn der Tierhalter irrig vom Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung ausging und darüber gesprochen wurde, dass die Absicherung durch eine solche nötig ist

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Auch 17 Jahre nach dem Schadensereignis müssen Ansprüche nicht verjährt sein – LG Potsdam, Urteil vom 20.11.2013 – 11 O 200/12

Auch 17 Jahre nach dem Schadensereignis müssen Ansprüche wegen ärztlicher Behandlungsfehler (hier: Geburtsschaden) nicht verjährt sein.

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