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Zur Annahme einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemäß § 116 Abs. 6 SGB X (a.F.) neben einer bestehender Ehe – OLG Karlsruhe, Urteil vom 7. Februar 2023 – 25 U 46/21 (Fundstellen: juris, NJW-RR 2023, 944 ff., DAR 2023, 565)

Lebt ein immer noch verheirateter Ehegatte seit Jahren mit einer neuen Partnerin zusammen, während er mit seiner Ehegattin keine persönliche Lebensgemeinschaft mehr führt und nur noch formal mit ihr verheiratet ist, kann je nach dem Umständen des konkreten Einzelfalls eine nichteheliche Lebensgemeinshaft mit der neuen Partnerin bestehen, die zur Anwendung des Familienprivilegs des § 116 Abs. 6 SGB X (a.F.) führt.

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Kein Mitverschulden bei Brandverletzungen – LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 28.12.2018 – 2 O 147/18

Wer flüssigen Grillanzünder in die Glut spritzt haftet für alle Brandverletzungen der anwesenden Gäste. Die Anwesenheit am Grill begründet kein Mitverschulden der Geschädigten, und zwar auch dann nicht, wenn der Schädiger vorher um Abstand bittet. Der Schädiger muss vielmehr abwarten, bis die Gäste sich entfernt haben.

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Keine Drittwiderklage des Schädigers gegen den Geschädigten im Regress der Krankenkasse – LG Stuttgart, Urteil vom 15.12.2017 – 21 O 300/17

Bei der Klage einer Krankenkasse aus nach § 116 Abs. 1 SGB X übergegangenem Recht kann die durch diesen Forderungsübergang geschaffene Zeugenstellung des geschädigten Versicherungsnehmers nicht durch eine Drittwiderklage gegen den Versicherungsnehmer vereitelt werden. Die Drittwiderklage ist durch Teilurteil abzuweisen, so dass der Geschädigte anschließend als Zeuge vernommen werden kann.

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