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Subjektsbezogene Schadensbetrachtung: Das Vertrauen des Geschädigten auf die ärztlich Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt – Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 19.08.2025, Az. 5 U 48/24 (beck-online BeckRS 2025, 21307)
30. August 2025Schadensregulierung,subjektsbezogene Schadensbetrachtung,KrankengeldUrteile,Allgemein
Auch im Regress gemäß § 116 SGB X gilt die subjektsbezogene Schadensbetrachtung. Daher ist es nicht erforderlich, dass objektiv eine verletzungsbedingte Einschränkung der Arbeitsfähigkeit vorgelegen hat. Ein Anspruch auf Ersatz des Krankengeldes kommt auch dann in Betracht, wenn der Geschädigte aufgrund der ärztlichen Beratung von einer solchen Einschränkung ausgehen musste, weil er berechtigterweise auf die ihm ärztlicherseits bescheinigte Arbeitsunfähigkeit vertraut und deshalb nicht zur Arbeit geht (= Anschluss an BGH, Urteile vom 16.10.2001 – VI ZR 408/00, und v. 23.06.2020 – VI ZR 435/19; Ablehnung der Entscheidung des BGH vom 09.07.2024 - VI ZR 252/23). https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2025-N-21307?hl=true
Zur Herausgabepflicht bezüglich der Patientenakte bei Verstorbenen ohne Schweigepflichtsentbindungserklärung der Erben – LG Kassel, Urteil vom 2. März 2022, Az. 2 O 560/21 (veröffentlicht bei juris und beck-online)
29. April 2022Patientenakte,BehandlungsfehlerUrteile
Eine Krankenkasse kann weiterhin auch ohne Schweigepflichtsentbindungserklärung der Erben die Patientenakte wegen des Verdachts eines Behandlungsfehlers einsehen. Das 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz hat hieran nichts geändert.
Ein Dritter macht sich schadensersatzpflichtig, wenn der wissentlich die Identität des Schädigers verschleiert – OLG München, Beschluss vom 28.02.2012 – 8 U 4675/11
Es stellt eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung gemäß § 826 BGB dar, wenn der Beklagte durch vorgerichtliche und gerichtliche Äußerungen unzweifelhaft den Anschein erweckte, der Schädiger zu sein, obwohl er dies gar nicht ist und er die wahre Identität des Schädigers verheimlichen will.
