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Auch Provisionen Angestellter sind Teil des auf den Arbeitsunfähigkeitszeitraum entfallenden Entgelts, das nach § 6 EfZG übergeht – Kammergericht, Urteil vom 14.09.2015 – 22 U 242/14

Wird ein Angestellter, der im Wesentlichen auf Provisionsbasis arbeitete, bei einem Unfall verletzt, so sind die Provisionen, das anteilige Urlaubsentgelt und jährliche Einmalzahlungen Teil des auf den Arbeitsunfähigkeitszeitraum entfallenden Entgelts und nach § 6 EntgeltfortzahlungsG übergangsfähig.

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Der Schädiger kann sich gegenüber dem Arbeitgeber nicht auf einen Abfindungsvergleich mit dem Geschädigten berufen, wenn dem Schädiger die Abtretung bekannt ist – LG Bremen, Urteil vom 29.04.2014 – 7 O 2228/12

Der Schädiger kann sich gegenüber dem Arbeitgeber nicht auf einen Abfindungsvergleich mit dem geschädigten Arbeitnehmer berufen, wenn die Abtretung bekannt ist und der Forderungsübergang auf den Arbeitgeber treuwidrig vereitelt werden soll.

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Bei der Übergehung mehrerer Beweisantritte ist der Rechtssteit an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen – OLG München, Urteil vom 11.07.2012 – 3 U 1146/12

Werden die als Zeugen benannten Personen und die weiteren relevanten Beweisantritte nicht durch das Gericht erster Instanz berücksichtigt und droht eine aufwändige Beweisaufnahme mit Zeugen und Sachverständigen in zweiter Instanz, ist der Rechtsstreit zur erneuten Sachaufklärung an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

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