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Zum vollbeherrschbaren Gefahrenbereich bei Mobilisierungsmaßnahmen – OLG Rostock, Beschluss vom 15. März 2022 – Az. 6 U 7/19 (veröffentlicht in: NJW-RR 2022, 1187, juris und beck-online)
4. Mai 2022voll beherrschbarer Gefahrenbereich,BehandlungsfehlerAllgemein,Urteile
Voll beherrschbare Risiken sind dadurch gekennzeichnet, dass sie durch den Klinik- oder Praxisbetrieb gesetzt werden und durch dessen ordnungsgemäße Gestaltung ausgeschlossen werden können und müssen. Im Bereich der voll beherrschbaren Risiken liegt eine konkrete Gefahrensituation vor, die gesteigerte (erfolgsbezogene) Obhutspflichten bezüglich des Heimbewohners auslöst und deren Beherrschung gerade einer speziell dafür eingesetzten Pflegekraft anvertraut ist.
Beweisführung durch EDV-Ausdrucke im Regress nach § 116 SGB X – LG Stade, Urteil vom 05.03.2019 – 4 O 430/16
1. Mai 2019Datenschutz,§ 833 BGB,Handeln auf eigene Gefahr,Verjährung,Sozialdaten,Tierhalterhaftung,EDV-Ausdruck,Reiten,BeweisrechtUrteile
Ein die Haftung aus § 833 S.1 BGB ausschließendes Handeln auf eigene Gefahr des Tierhüters liegt nicht vor, wenn zwar das anerkannt gefährliche Dressurreiten geübt werden soll, der Schadensfall sich aber noch bei dessen Vorbereitung im ungefährlichen Trab ereignete.
Als Schadensnachweis im Regress nach § 116 SGB X genügt die Vorlage der nach §§ 301 ff. SGB V von den jeweiligen Leistungserbringern übersandten Dateien.
LG Leipzig, Urteil vom 20. Februar 2009 – Az. 5 O 3378/07
20. Februar 2009TeilungsabkommenUrteile
Voraussetzung der Anwendung des Teilungsabkommens zwischen Krankenkasse und Haftpflichtversicherung, aus dem der Kläger seine Ansprüche herleitet, ist nach dem Wortlaut des § 1 Abs. 2 Rahmenteilungsabkommen ein adäquater Zusammenhang zwischen dem Schadensfall und dem Gebrauch des Kraftfahrzeugs.
