Ähnliche Artikel
Arzthaftung: Verjährungsbeginn bei Überlassung unvollständiger Patientenakte – Prelinger, jurisPR-Medizinrecht 12/2017, Anm. 2 (Anmerkung zu OLG Koblenz, Urteil vom 23.09.2015 – 5 U 403/15)
3. März 2016AufsätzeVerjährung,Patientenakte,Behandlungsfehler
Der Verjährungsbeginn kann bei Behandlungsfehlern aufgeschoben sein, wenn das Krankenhaus nicht die vollständigen Behandungsunterlagen herausgibt. Dabei muss aber unterschieden werden, ob dies für den Vorwurf der Verletzung der Aufklärungspflicht oder der fehlerhaften Behandlung an sich gilt, da es sich dabei um unterschiedliche Streitgegenstände handelt, die unabhängig voneinander verjähren.
Sind aufgrund eines Unfalls Verletzungen festgestellt, ist für die Feststellung der weiteren (sekundären) daraus entstehenden Gesundheitsschäden das erleichterte Beweismaß des § 287 Abs. 1 ZPO anwendbar – Prelinger, jurisPR-VerkehrsR 9/2014, Anm. 1 (Anmerkung zu OLG Köln, Urteil vom 19.02.2014 – 16 U 99/10)
7. Mai 2014AufsätzeVerjährung,Primärschaden,Vorschaden,Beweisrecht
Der Geschädigte hat die Primärverletzung unter den strengen Anforderungen des § 286 Abs. 1 ZPO zur vollen Überzeugung des Gerichts zu beweisen, während für Sekundärverletzungen das erleichterte Beweismaß des § 287 Abs. 1 ZPO gilt, für das bereits eine überwiegende Wahrscheinlichkeit ausreicht. Daher kommt prozessual der Frage entscheidende Bedeutung zu, ob eine Primär- oder eine Sekundärverletzung festzustellen ist.
Zum Quotenvorrecht eines SVT gemäß § 1542 RVO gegenüber einem anderen SVT – Prelinger, jurisPR-VerkehrsR 10/2013, Anm. 3 (Anmerkung zu OLG Celle, Urteil vom 09.01.2013 – 14 U 28/12)
22. Mai 2013Aufsätzegesetzliche Unfallversicherung
Werden bei einem vor dem 01.07.1983 eingetretenen Schadensfall durch zwei verschiedene Sozialversicherungsträger (Berufsgenossenschaft und Rentenversicherung) Versorgungsleistungen erbracht, so besteht das Problem, ob sich die Berufsgenossenschaft die bereits durch den Schädiger an die Rentenversicherung erbrachten Leistungen anrechnen lassen muss...