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Beweisführung durch EDV-Ausdrucke im Regress nach § 116 SGB X / sekundäre Darlegungslast des Verkehrssicherungspflichtigen – LG Bremen, Urteil vom 10.07.2019 – 1 O 2112/16

Der streupflichtige Landesbetrieb trägt die sekundäre Darlegungslast für betriebsinterne Umstände, die seine Mitarbeiter am rechtzeitigen Streuen hinderten.

Ein einfaches Bestreiten der von der Krankenkasse eingereichten EDV-Ausdrucke und Rechnungskopien ist unsubstantiiert und daher prozessual unbeachtlich.

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Bei Schließung einer gesetzlichen Krankenkasse kann diese gemäß §§ 153, 155 SGB V den Rechtsstreit dennoch weiterführen – Hanseat. OLG Hamburg, Urteil vom 02.03.2012 – 1 U 86/10

Die Schließung einer gesetzlichen Krankenkasse gemäß §§ 153, 155 SGB V führt nicht zur Unzulässigkeit des Antrags auf Feststellung der Ersatzpflicht hinsichtlich der Folgeschäden, weil der Anspruch gemäß § 116 SGB X auf die neue Krankenkasse des Versicherten übergeht und die geschlossene Krankenkasse die Klage gemäß § 265 Abs.2 S.1 ZPO in gesetzlicher Prozeßstandschaft dahingehend umstellen kann, daß die Folgeschäden ab Schließung der hierauf folgenden Krankenkasse zu ersetzen sind.

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Es liegt kein Mitverschulden vor, wenn sich die Geschädigte aus verständlichen Gründen auf ein Grundstück begibt und dort von einem Hund schwer verletzt wird – OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.10.2010 – 1 U 38/10

Ein Anspruch des Geschädigten gegen den Hundehalter aus § 833 S.1 BGB wegen eines schwerwiegenden Hundebisses wird nicht durch ein Mitverschulden des Geschädigten gemäß § 254 BGB gekürzt, wenn der Tierhalter an der Eingangstür zum Grundstück ein Warnschild „Hier wache ich!

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