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Der Schädiger kann sich gegenüber dem Arbeitgeber nicht auf einen Abfindungsvergleich mit dem Geschädigten berufen, wenn dem Schädiger die Abtretung bekannt ist – LG Bremen, Urteil vom 29.04.2014 – 7 O 2228/12
29. April 2014UrteileAbfindung,Arbeitgeberregress
Der Schädiger kann sich gegenüber dem Arbeitgeber nicht auf einen Abfindungsvergleich mit dem geschädigten Arbeitnehmer berufen, wenn die Abtretung bekannt ist und der Forderungsübergang auf den Arbeitgeber treuwidrig vereitelt werden soll.
Der Anspruch kann nur dann aufgrund des Familienprivilegs (§ 116 Abs. 6 SGB X) gekürzt werden, wenn die Eltern nach § 1664 BGB haften – OLG Stuttgart, Urteil vom 04.10.2010 – 5 U 60/10
4. Oktober 2010UrteileAnerkenntnis,Verkehrssicherungspflicht,Mitverschulden
Lässt der Schädiger ein 3jähriges Kind auf der Motorhaube seines Traktors mitfahren haftet er auf vollen Schadensersatz, wenn das Kind hinunterfällt und überfahren wird. Ein anspruchsminderndes (Mit-) Verschulden der Eltern wird nur unter engen Voraussetzungen angenommen.
LG Stuttgart, Urteil vom 5. März 2010 – Az. 27 O 329/09
5. März 2010UrteileAbfindung,Arbeitgeberregress
Ein Abfindungsvergleich zwischen Schädiger und Geschädigtem ist entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Urteilsaussprüchen sachgerecht nur so auszulegen, daß er keine Ansprüche abschneidet, die auf Dritte, insbesondere gemäß § 6 EntgeltfortzahlungsG auf den Arbeitgeber des Geschädigten übergehen.