Anspruch auf Verzinsung der Gerichtskosten – Prelinger, jurisPR-VerkehrsR 6/2013, Anm. 4 (Anmerkung zu AG Bad Segeberg, Urteil vom 08.11.2012 – 17a C 256/10)
Eine obsiegende Klagepartei kann auch die Verzinsung der von ihr bei Gericht eingezahlten Verfahrenskosten verlangen.
Streitet zu Lasten beider an einem Verkehrsunfall beteiligten Kraftfahrzeugführer ein Anscheinsbeweis für ein alleiniges Verschulden und vermag keiner der Unfallbeteiligten den gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweis zu widerlegen, ist regelmäßig eine Haftungsteilung vorzunehmen.