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Bei Teilungsabkommen sind die Behandlungskosten nur glaubhaft zu machen – LG München I, Urteil vom 15.09.2022, Az. 3 O 2000/22 (veröffentlicht bei juris und beck-online)

Bei Teilungsabkommen wird nur die versicherungsrechtliche Deckung geprüft, nicht aber die Haftung. Bei Stürzen in Pflegeheimen unterfällt das Sturzereignis dem Versicherungsschutz. Auch müssen die Behandlungskosten nur glaubhaft gemacht werden, die daher einer erleichterten Beweisführung unterliegen.

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Bestimmt jetzt allein der Schädiger, welche Unterlagen vorprozessual erforderlich sind? – AG Hechingen, Urteil vom 16.02.2021 – 6 C 180/20

Die Schadensregulierung durch die Haftpflichtversicherung kann nicht davon abhängen, dass diese nach Belieben vorgerichtlich Unterlagen fordert und dann nach Klageerhebung bei Nachreichung von Unterlagen den Klageanspruch sofort anerkennt. Die Haftpflichtversicherung muss detailiert und sachlich nachvollziehbar darlegen, aufgrund welcher genauen Umstände sie den Schaden nicht vorgerichtlich regulieren konnte.

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Es liegt kein Mitverschulden vor, wenn sich die Geschädigte aus verständlichen Gründen auf ein Grundstück begibt und dort von einem Hund schwer verletzt wird – OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.10.2010 – 1 U 38/10

Ein Anspruch des Geschädigten gegen den Hundehalter aus § 833 S.1 BGB wegen eines schwerwiegenden Hundebisses wird nicht durch ein Mitverschulden des Geschädigten gemäß § 254 BGB gekürzt, wenn der Tierhalter an der Eingangstür zum Grundstück ein Warnschild „Hier wache ich!

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