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Zur Aufklärungspflicht des Arztes zur Vermeidung einer Querschnittslähmung – LG Hamburg, Urteil vom 26.03.2020 – 323 O 199/16

Kann infolge einer ärztlichen Behandlung auch eine dauerhafte Querschnittslähmung drohen, dann genügt es nicht, wenn der Arzt nur darüber belehrt, dass bei eingien Patienten längerfristige Lähmungen eintreten können, diese aber sich stets wieder zurückgebildet hätten. Der Arzt haftet dann der Krankenkasse und der Pflegekasse auch für sämtliche Folgeschäden.

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Das Unterlassen der Behandlung einer Infektion stellt einen Gesundheitsschaden dar – OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.08.2014 – 7 U 102/12

Als Rechtsgutsverletzung (Primärschaden) ist die durch den Behandlungsfehler herbeigeführte gesundheitliche Befindlichkeit in ihrer konkreten Ausprägung anzusehen. Hierfür genügt bei unterlassener oder verkürzter ärztlicher Behandlung bereits die Vergrößerung des Risikos, daß sich die ursprüngliche Erkrankung erweitert.

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OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. November 2009 – Az. 9 U 56/09

Auch bei Arbeitslosigkeit der Geschädigten besteht ein Erwerbsschaden, der nach § 116 Abs.1 SGB X auf die Krankenkasse übergehen kann, wenn die Geschädigte vor dem Unfall Anspruch auf Arbeitslosenhilfe hatte.

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