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Prelinger – Aktuelle Probleme in der Regulierungspraxis zwischen Krankenkassen und Haftpflichtversicherungen im Regress nach § 116 SGB X, in: Versicherungsrecht 2022, S. 1337 – 1347
14. November 2022Aufsätze,AllgemeinBehandlungsfehler,Verjährung
Der Schaden einer Krankenkasse im Regress nach § 116 SGB X besteht in den Zahlungen, die sie infolge des Schadensereignisses für den Geschädigten erbrachte. Der Schädiger hat nicht das Recht, die Krankenhausabrechnungen zu prüfen, soweit auch die Krankenkassse hierzu nicht befugt ist.
Bestimmt jetzt allein der Schädiger, welche Unterlagen vorprozessual erforderlich sind? – AG Hechingen, Urteil vom 16.02.2021 – 6 C 180/20
11. September 2021Urteile,AllgemeinBeweisrecht,Datenschutz,EDV-Ausdruck,Sozialdaten,Schadensregulierung
Die Schadensregulierung durch die Haftpflichtversicherung kann nicht davon abhängen, dass diese nach Belieben vorgerichtlich Unterlagen fordert und dann nach Klageerhebung bei Nachreichung von Unterlagen den Klageanspruch sofort anerkennt. Die Haftpflichtversicherung muss detailiert und sachlich nachvollziehbar darlegen, aufgrund welcher genauen Umstände sie den Schaden nicht vorgerichtlich regulieren konnte.
Zur Anwendbarkeit des § 116 Abs. 6 SGB X (a.F.) bei einem spielsüchtigen und sich nicht um die Kinder kümmernden Vater – OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.01.2021 – 4 U 97/20 (veröffentlicht bei juris und beck-online)
6. April 2021Urteilegestörte Gesamtschuld,Mitverschulden,§ 116 SGB X
Verursacht der Vater einen schweren Verkehrsunfall mit, so wird der Anspruch seines Kindes gegen den Unfallgegner nicht um dessen Haftungsanteil nach den Grundsätzen über die gestörte Gesamtschuld gemäß § 116 Abs. 6 SGB X (a.F.) gekürzt, wenn sich der Vater nur äußerst spärlich und nur auf Druck der Mutter um das Kind kümmert, das Kind im Rahmen seiner elterlichen Sorge zu Verwandten bringt und aufgrund seiner Spielsucht seine eigenen Kinder bestiehlt
