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Bestimmt jetzt allein der Schädiger, welche Unterlagen vorprozessual erforderlich sind? – AG Hechingen, Urteil vom 16.02.2021 – 6 C 180/20
11. September 2021Allgemein,UrteileDatenschutz,EDV-Ausdruck,Sozialdaten,Schadensregulierung,Beweisrecht
Die Schadensregulierung durch die Haftpflichtversicherung kann nicht davon abhängen, dass diese nach Belieben vorgerichtlich Unterlagen fordert und dann nach Klageerhebung bei Nachreichung von Unterlagen den Klageanspruch sofort anerkennt. Die Haftpflichtversicherung muss detailiert und sachlich nachvollziehbar darlegen, aufgrund welcher genauen Umstände sie den Schaden nicht vorgerichtlich regulieren konnte.
Zur ungekürzten Haftung des Tierhalters für den Sturz eines Tierhüters vom Pferd – LG Würzburg, Urteil vom 04.05.2020 – 14 O 1455/19
19. Juli 2020UrteileFolgeschäden,Handeln auf eigene Gefahr,Mitverschulden,Tierhalterhaftung,Spätfolgen,Sturz
Auch wenn der Tierhüter regelmäßig das Pferd des Tierhalters versorgt, kann er einen Anspruch gemäß § 833 Abs. 1 BGB gegen den Tierhalter haben. Ein konkludenter Haftungsausschluss liegt nicht vor, wenn der Tierhalter irrig vom Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung ausging und darüber gesprochen wurde, dass die Absicherung durch eine solche nötig ist
Ein psychischer Unfallschaden liegt nicht erst dann vor, wenn eine posttraumatischen Belastungsstörung gemäß der Voraussetzungen nach DMS-IV-TR bzw. ICD-10 (F43.1) vorliegt – Hanseat. OLG Hamburg, Beschluss vom 16.04.2014 – 14 U 202/13
16. April 2014UrteileSpätfolgen,Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS),Primärschaden
Der Schädiger hat für die seelisch bedingten Folgeschäden einer Verletzungshandlung einzustehen, und zwar auch dann, wenn sie auf einer psychischen Anfälligkeit des Verletzten oder sonstwie auf einer neurotischen Fehlverarbeitung beruhen. Die Haftung des Schädigers beginnt nicht erst dann, wenn die medizinisch-psychologischen Voraussetzungen an eine posttraumatische Belastungsstörung nach ICD-10 oder DMS-IV-TR vorliegen.