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Ein aussagekräftiger Beleg genügt als Schadensnachweis – OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30. Mai 2022 – Az. 1 W 9/22 (veröffentlicht bei juris und beck-online)

Legt die Krankenkasse die vorgerichtlich Ausdrucke über die Behandlungskosten und die Krankenkgeldzahlung vor, gerät der Schuldner in Verzug. Damit kann er nicht mehr nach Klageerhebung die Kostenlast gemäß § 93 ZPO der Krankenkasse auferlegen lassen.

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Zur Verjährung regelmäßig wiederkehrender Leistungen in der außergerichtlichen Schadensregulierung – OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.04.2021 – 22 U 15/21 (veröffentlicht bei juris)

Regelmäßig wiederkehrende Leistungen verjähren in der außergerichtlichen Schadensregulierung wie alle anderen Schadenspositionen, so dass sie auch von einer Hemmung oder dem Neubeginn der Verjährung erfasst werden. Für sie gilt nicht die besondere Frist des § 197 Abs. 2 BGB.

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Sturz im Pflegeheim – AG Schwalmstadt, Urteil vom 17.03.2017 – 8 C 429/15

Kommt es bei einer konkreten Behandlungs- und Betreuungsmaßnahme zu einer Verletzung eines Pflegeheimbewohners, so kehrt sich nach den Grundsätzen über den sog. voll beherrschbaren Gefahrenbereich die Beweislast um, so dass sich das Pflegeheim vom Vorwurf der Pflichtverletzung zu entlasten hat.

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