Ähnliche Artikel
Der Datensatz nach § 301 SGB V enthält grundsätzlich alle notwendigen Daten zum Nachweis der Krankenhauskosten – LG Neubrandenburg, Urteil vom 20.11.2024 – 2 O 208/24 –, juris
11. Januar 2025Schadensregulierung,Beweisrecht,Sozialdaten,EDV-AusdruckAllgemein,Urteile
Die Bemessung der Höhe des Schadensersatzanspruches liegt gemäß § 287 ZPO im Ermessen des Gerichts. Eine gesetzliche Krankenkasse ist ein Hoheitsträger im Sinne des § 4 Abs. 1 SGB V. Ihre Datenerhebungsbefugnisse richten sich nach den Vorschriften der §§ 294 - 303 SGB V. Aus § 301 SGB V ergibt sich, dass die von den Krankenkassen verpflichteten Leistungserbringer die maßgeblichen Abrechnungsdaten an die Krankenkasse maschinenlesbar bzw. im Wege elektronischer Datenübertragung zu übermitteln haben. Weitere Kostenbelege existieren aufgrund des ausschließlich elektronischen Übermittlungssystems und ansonsten fehlender Rechtsgrundlage für die Übermittlung höchstpersönlicher Daten nicht. Dieser Datensatz enthält alle Informationen, welche die Beklagte benötigt, um die Richtigkeit der gegen sie geltend gemachten Ansprüche überprüfen zu können. Insbesondere ergeben sich daraus die persönlichen Daten der Geschädigten, alle erhobenen Diagnosen sowie die durchgeführten medizinischen Maßnahmen.
Für die Klage der gesetzlichen Krankenkasse auf Herausgabe der Patientenakte ist der Zivilrechtsweg eröffnet, wenn es um die Prüfung gemäß § 116 SGB X übergegangener Schadensersatzansprüchen geht – LG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 22.10.2013 – 8 T 611/13
22. Oktober 2013PatientenakteUrteile
Für die Klage auf Herausgabe der Patientenakte ist der Zivilrechtsweg eröffnet, wenn es um die Prüfung von gemäß § 116 SGB X übergegangenen Schadensersatzansprüchen wegen des Verdachts eines ärztlichen Behandlungsfehlers geht.
Der Anspruch kann nur dann aufgrund des Familienprivilegs (§ 116 Abs. 6 SGB X) gekürzt werden, wenn die Eltern nach § 1664 BGB haften – OLG Stuttgart, Urteil vom 04.10.2010 – 5 U 60/10
4. Oktober 2010Verkehrssicherungspflicht,Mitverschulden,AnerkenntnisUrteile
Lässt der Schädiger ein 3jähriges Kind auf der Motorhaube seines Traktors mitfahren haftet er auf vollen Schadensersatz, wenn das Kind hinunterfällt und überfahren wird. Ein anspruchsminderndes (Mit-) Verschulden der Eltern wird nur unter engen Voraussetzungen angenommen.
