Ähnliche Artikel
Zur Verjährung regelmäßig wiederkehrender Leistungen gemäß § 197 Abs. 2 BGB – LG Darmstadt, Urteil vom 26.11.2020 – 27 O 28/20
2. März 2021Verjährung,Spätfolgen,PflegekasseUrteile
Die Verjährung regelmäßig wiederkehrender Leistungen (hier: Pflegekosten) richtet sich nach dem Stammrecht. Beginnt durch vorbehaltslose Zahlungen beim Stammrecht die Verjährung gemäß § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB neu, dann erfasst das auch die regelmäßig wiederkehrenden Leistungen. Etwas anderes gilt nur in den Ausnahmefällen des § 197 Abs. 2 BGB, also insbesondere nur bei rechtskräftig festgestellten Ansprüchen und vollstreckbaren Vergleichen, also nur infolge von Entscheidungen und Eingungen im Rahmen von Gerichtsverfahren, sowie titelersetzenden Anerkentnnissen.
Die Krankenkasse benötige keine Schweigepflichtsentbindung der Erben – LG Hof, Urteil vom 09.06.2016 – 24 S 4/16
25. Juni 2016Behandlungsfehler,PatientenakteUrteile
Ein Krankenhaus ist nicht berechtigt, die Herausgabe der Behandlungs- und Pflegeunterlagen an die einen Behandlungsfehler prüfende Krankenkasse zu verweigern, wenn diese keine Schweigepflichtsentbindungserklärung der Erben der bereits verstorbenen Versicherungsnehmerin vorlegt.
Es liegt kein Mitverschulden vor, wenn sich die Geschädigte aus verständlichen Gründen auf ein Grundstück begibt und dort von einem Hund schwer verletzt wird – OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.10.2010 – 1 U 38/10
24. Juni 2010Mitverschulden,Arbeitgeberregress,Tierhalterhaftung,AbfindungUrteile
Ein Anspruch des Geschädigten gegen den Hundehalter aus § 833 S.1 BGB wegen eines schwerwiegenden Hundebisses wird nicht durch ein Mitverschulden des Geschädigten gemäß § 254 BGB gekürzt, wenn der Tierhalter an der Eingangstür zum Grundstück ein Warnschild „Hier wache ich!
