Sturz im Pflegeheim – AG Schwalmstadt, Urteil vom 17.03.2017 – 8 C 429/15
2. Juni 2017Urteilevoll beherrschbarer Gefahrenbereich,Pflegeheim
Kommt es bei einer konkreten Behandlungs- und Betreuungsmaßnahme zu einer Verletzung eines Pflegeheimbewohners, so kehrt sich nach den Grundsätzen über den sog. voll beherrschbaren Gefahrenbereich die Beweislast um, so dass sich das Pflegeheim vom Vorwurf der Pflichtverletzung zu entlasten hat.