Verletzung des Gebots rechtlichen Gehörs: Aufhebung und Zurückverweisung wegen nicht erhobenen Beweises – Prelinger, jurisPR-VerkehrsR 16/2016, Anm. 2 (Anmerkung zu OLG Nürnberg, Urteil vom 03.02.2016 – 4 U 1078/15)
10. August 2016Aufsätzerechtliches Gehör,Beweisrecht
Erhebt das Gericht nur selektiv einen Teil der angebotenen Beweise und misst es aufgrund des bisherigen Beweisergebnisses weiteren Beweisantritten keine Bedeutung mehr zu, stellt dies eine unzulässige Beweisantizipation dar, die gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstößt. Hat das Gericht auch hinsichtlich einer posttraumatischen Belastungsstörung und einer Agoraphobie die angebotene Beweise nicht erhoben, beruht auch dieses auf einem Verfahrensfehler (OLG Nürnberg, Urteil vom 3.2.2016, Az. 4 U 1078/15).