Ähnliche Artikel
Das subjektive Vertrauen des Geschädigten auf die ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit genügt – Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 19.08.2025, Az. 5 U 48/24 (beck-online BeckRS 2025, 21307)
30. August 2025Urteile,AllgemeinSchadensregulierung,subjektsbezogene Schadensbetrachtung,Krankengeld
Auch im Regress gemäß § 116 SGB X ist es nicht zwingend erforderlich, dass objektiv eine verletzungsbedingte Einschränkung der Arbeitsfähigkeit vorgelegen hat. Ein Anspruch auf Ersatz des Krankengeldes kommt auch dann in Betracht, wenn der Geschädigte aufgrund der ärztlichen Beratung von einer solchen Einschränkung ausgehen musste, weil er berechtigterweise auf die ihm ärztlicherseits bescheinigte Arbeitsunfähigkeit vertraut und deshalb nicht zur Arbeit geht (= Anschluss an BGH, Urteile vom 16.10.2001 – VI ZR 408/00, und v. 23.06.2020 – VI ZR 435/19; Ablehnung der Entscheidung des BGH vom 09.07.2024 - VI ZR 252/23). https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2025-N-21307?hl=true
Mit dem Begriff „Schadensfall“ ist bei Teilungsabkommen das versicherte Risiko und nicht ein Gesundheitsschaden gemeint – OLG Bamberg, Urteil vom 21. März 2023 – 5 U 54/22 – (veröffentlicht in Recht+Schaden 2023, S. 426 sowie bei juris und beck-online)
3. April 2023Allgemein,UrteileTeilungsabkommen,Versicherungsrecht,Folgeschäden,Primärschaden
Da bei Teilungsabkommen grundsätzlich nur die versicherungsrechtliche Deckung, nicht aber die zivilrechtliche Haftung geprüft wird, ist mit dem Begriff "Schadensfall" das versicherte Risiko und nicht der Gesundheitsschaden gemeint.
Teilt der Schädiger seine Haftpflichtversicherung trotz vorheriger Aufforderung erst nach Klageerhebung mit, hat er die Kosten des Gerichtsverfahrens zu tragen, wenn sich herausstellt, dass ein Teilungsabkommen besteht – AG Miesbach, Urteil vom 12. Januar 2011 – Az. 3 C 663/10
12. Januar 2011UrteileSonderrechtsverhältnis,Teilungsabkommen
Verheimlicht der nach § 833 S.1 BGB in Anspruch genommene Schädiger der Krankenkasse seine Haftpflichtversicherung, verletzt er unabhängig vom Bestehen eines Schadensersatzanspruchs eine Pflicht aus dem deliktischen Sonderrechtsverhältnis, wenn sich herausstellt, daß die Klage wegen eines Teilungsabkommens unzulässig und unbegründet ist.