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Eine Verkehrssicherungspflichtverletzung liegt vor, wenn ein Boot explodiert, weil der Verkäufer dem Käufer nicht mitteilt, dass die serienmäßige Betankungsanlage umgebaut wurde – Kammergericht, Beschluss vom 16.08.2011 – 7 U 47/11

Ist unklar, welcher Sozialversicherungsträger für das Schadensereignis zuständig ist, beginnt die Verjährungsfrist nicht zu laufen, bis über die Zuständigkeit eine abschließende Klärung herbeigeführt wurde.

Der Veräußerer eines Motorbootes muss den Käufer darauf hinweisen, daß er die Betankungsanlage des Bootes so umgebaut hat, daß der Betankungsstutzen gar nicht an den Tank angeschlossen ist und daher das Benzin bei einer Betankung ungehindert in den Bootsrumpf fließen würde.

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Beweisführung durch EDV-Ausdrucke im Regress nach § 116 SGB X – LG Itzehoe, Urteil vom 30.10.2010 – 6 O 210/08

Die Krankenkasse kann im Regress nach § 116 SGB X die Schadenshöhe durch Vorlage ihrer EDV-Ausdrucke beweisen.
Erleidet ein Radfahrer durch einen Unfall ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit Subduralhämatom und Kontusionsblutung, stellt es kein anspruchsminderndes Mitverschulden dar, wenn er keinen Fahrradhelm trägt.

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OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. November 2009 – Az. 9 U 56/09

Auch bei Arbeitslosigkeit der Geschädigten besteht ein Erwerbsschaden, der nach § 116 Abs.1 SGB X auf die Krankenkasse übergehen kann, wenn die Geschädigte vor dem Unfall Anspruch auf Arbeitslosenhilfe hatte.

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