Ist in einem Teilungsabkommen vereinbart, dass die Haftpflichtversicherung bei Zweifeln den Kausalitätsbeweis von der Krankenkasse verlangen kann, dann erlischt dieses Recht mit der Zahlung der Haftpflichtversicherung.
Autor
Wolfdietrich Prelinger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht
Erscheinungsdatum
8.2.2018
Anmerkung zu
LG Bremen, Urteil vom 4.7.2017, Az. 4 O 1904/16
Quelle
Normen
§ 116 SGB 10, § 118 SGB 10, § 158 BGB, § 162 BGB, § 812 BGB, § 288 BGB, § 286 BGB, § 242 BGB
Fundstelle
juris-PraxisReport-Versicherungsrecht 2/2018, Anm. 6
Herausgeber
Prof. Dr. Peter Schimikowski, TH Köln, Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften
Zitiervorschlag
Prelinger, jurisPR-VersR 2/2018, Anm. 6
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