Ist in einem Teilungsabkommen vereinbart, dass die Haftpflichtversicherung bei Zweifeln den Kausalitätsbeweis von der Krankenkasse verlangen kann, dann erlischt dieses Recht mit der Zahlung der Haftpflichtversicherung.

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Autor

Wolfdietrich Prelinger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht


Erscheinungsdatum

8.2.2018


Anmerkung zu

LG Bremen, Urteil vom 4.7.2017, Az. 4 O 1904/16


Quelle


Normen

§ 116 SGB 10, § 118 SGB 10, § 158 BGB, § 162 BGB, § 812 BGB, § 288 BGB, § 286 BGB, § 242 BGB


Fundstelle

juris-PraxisReport-Versicherungsrecht 2/2018, Anm. 6


Herausgeber

Prof. Dr. Peter Schimi­kowski, TH Köln, Fakultät für Wirtschafts- und Rechts­wis­sen­schaften


Zitiervorschlag

Prelinger, jurisPR-VersR 2/2018, Anm. 6

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