BGH, Urteil vom 19. April 2016, Az. VI ZR 506/14

Sie müssen angemeldet sein, um den Inhalt sehen zu können.

 

Autor

Wolfdietrich Prelinger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht


Erscheinungsdatum

23.06.2016


Anmerkung zu

BGH, Urteil vom 19. April 2016, Az. VI ZR 506/14


Quelle


Normen

§ 256 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO; § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB


Fundstelle

jurisPR-MedizinR 6/2016 Anm. 4


Herausgeber

Möller und Partner – Kanzlei für Medizinrecht


Zitiervorschlag

Prelinger, jurisPR-MedizinR 6/2016 Anm. 4

Ähnliche Artikel

Rechtsprechungsänderung zu sog. Schockschäden (Anmerkung zu BGH, Urteil vom 06.12.2022 – VI ZR 168/21, in: jurisPraxisreport-Medizinrecht 5/2023, Anm. 2)

Bei sogenannten "Schockschäden" stellt - wie im Falle einer unmittelbaren Beeinträchtigung - eine psychische Störung von Krankheitswert eine Gesundheitsverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB dar, auch wenn sie beim Geschädigten mittelbar durch die Verletzung eines Rechtsgutes bei einem Dritten verursacht wurde. Ist die psychische Beeinträchtigung pathologisch fassbar, hat sie also Krankheitswert, ist für die Bejahung einer Gesundheitsverletzung nicht erforderlich, dass die Störung über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen hinausgeht, denen Betroffene bei der Verletzung eines Rechtsgutes eines nahen Angehörigen in der Regel ausgesetzt sind.

Weiterlesen

Kein Ausschluss des Kausalzusammenhangs durch Vorschäden in der privaten Unfallversicherung – Prelinger, jurisPR-VersicherungsR 2/2017, Anm. 2 (Anmerkung zu BGH, Urteil vom 19.10.2016 – IV ZR 521/14)

Körperliche Vorschäden schließen in der privaten Unfallversicherung die Leistungspflicht des Versicherers nicht aus. Sie sind allenfalls bei der Höhe der Versicherungsleistung zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 19.10.2016, Az. IV ZR 521/14).

Weiterlesen

Arzthaftung: Verjährungsbeginn bei Überlassung unvollständiger Patientenakte – Prelinger, jurisPR-Medizinrecht 12/2017, Anm. 2 (Anmerkung zu OLG Koblenz, Urteil vom 23.09.2015 – 5 U 403/15)

Der Verjährungsbeginn kann bei Behandlungsfehlern aufgeschoben sein, wenn das Krankenhaus nicht die vollständigen Behandungsunterlagen herausgibt. Dabei muss aber unterschieden werden, ob dies für den Vorwurf der Verletzung der Aufklärungspflicht oder der fehlerhaften Behandlung an sich gilt, da es sich dabei um unterschiedliche Streitgegenstände handelt, die unabhängig voneinander verjähren.

Weiterlesen