BGH, Urteil vom 19. April 2016, Az. VI ZR 506/14
Autor
Wolfdietrich Prelinger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht
Erscheinungsdatum
23.06.2016
Anmerkung zu
BGH, Urteil vom 19. April 2016, Az. VI ZR 506/14
Quelle
Normen
§ 256 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO; § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB
Fundstelle
jurisPR-MedizinR 6/2016 Anm. 4
Herausgeber
Möller und Partner – Kanzlei für Medizinrecht
Zitiervorschlag
Prelinger, jurisPR-MedizinR 6/2016 Anm. 4
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