Nichttragen eines Fahrradhelms als Radfahrer im öffentlichen Straßenverkehr begründet im Falle eines Unfalls mit sturzbedingten – typischen – Kopfverletzungen Mitverschulden
Normen
§ 7 StVG, § 18 StVG, § 115 VVG, § 14 StVO, § 9 StVG, § 254 BGB, § 827 BGB, § 828 BGB, § 21a StVO, Art 20 GG, § 286 ZPO
Fundstelle
jurisPR-VerkR 21/2013 Anm. 2
Herausgeber
Jörg Elsner, LL.M., RA und FA für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht
Dr. Klaus Schneider, RA und FA für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht
Zitiervorschlag
Prelinger, jurisPR-VerkR 21/2013 Anm. 2
Autor
Wolfdietrich Prelinger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht
Erscheinungsdatum
23.10.2013
Anmerkung zu
OLG Schleswig 7. Zivilsenat, Urteil vom 05.06.2013 – 7 U 11/12
Quelle
Normen
§ 7 StVG, § 18 StVG, § 115 VVG, § 14 StVO, § 9 StVG, § 254 BGB, § 827 BGB, § 828 BGB, § 21a StVO, Art 20 GG, § 286 ZPO
Fundstelle
jurisPR-VerkR 21/2013 Anm. 2
Herausgeber
Jörg Elsner, LL.M., RA und FA für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht
Dr. Klaus Schneider, RA und FA für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht
Zitiervorschlag
Prelinger, jurisPR-VerkR 21/2013 Anm. 2
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