Arzthaftung: Verjährungsbeginn bei Überlassung unvollständiger Patientenakte

Sie müssen angemeldet sein, um den Inhalt sehen zu können.

Autor

Wolfdietrich Prelinger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht


Erscheinungsdatum

03.03.2016


Anmerkung zu

OLG Koblenz 5. Zivilsenat, Urteil vom 23.09.2015 – 5 U 403/15


Quelle


Normen

§ 286 ZPO, § 167 ZPO, § 203 BGB, § 199 BGB, § 256 ZPO, § 630g BGB, § 275 SGB 5, § 401 BGB, § 412 BGB, § 116 SGB 10, § 932 BGB


Fundstelle

jurisPR-MedizinR 2/2016 Anm. 5


Herausgeber

Möller und Partner – Kanzlei für Medizinrecht


Zitiervorschlag

Prelinger, jurisPR-MedizinR 2/2016 Anm. 5

Ähnliche Artikel

Rechtsprechungsänderung zu sog. Schockschäden (Anmerkung zu BGH, Urteil vom 06.12.2022 – VI ZR 168/21, in: jurisPraxisreport-Medizinrecht 5/2023, Anm. 2)

Bei sogenannten "Schockschäden" stellt - wie im Falle einer unmittelbaren Beeinträchtigung - eine psychische Störung von Krankheitswert eine Gesundheitsverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB dar, auch wenn sie beim Geschädigten mittelbar durch die Verletzung eines Rechtsgutes bei einem Dritten verursacht wurde. Ist die psychische Beeinträchtigung pathologisch fassbar, hat sie also Krankheitswert, ist für die Bejahung einer Gesundheitsverletzung nicht erforderlich, dass die Störung über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen hinausgeht, denen Betroffene bei der Verletzung eines Rechtsgutes eines nahen Angehörigen in der Regel ausgesetzt sind.

Weiterlesen

Betriebliche Ergebnisbeteiligung eines Arbeitnehmers als Schaden – Prelinger, jurisPR-VerkehrsR 10/2017, Anm. 1 (Anmerkung zu BGH, Urteil vom 22.11.2016 – VI ZR 40/16)

Eine betriebliche Ergebnisbeteiligung und ein Sonderbonus stellen einen ersatzfähigen normativen Schaden des Arbeitsgebers dar (BGH, Urteil vom 22.11.2016 - VI ZR 40/16).

Weiterlesen