Autor
Wolfdietrich Prelinger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht
Erscheinungsdatum
16. Januar 2020
Anmerkung zu
BGH, Urteil vom 28. Mai 2019, Aktenzeichen VI ZR 328/18
Quelle
Fundstelle
jurisPraxisReport-Versicherungsrecht 1/2020, Anm. 1
Herausgeber
Prof. Dr. Peter Schimikowski, Fachhochschule Köln
Zitiervorschlag
Prelinger, jurisPR-VersR 1/2020, Anm. 1
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Ein Verstoß gegen das Willkürverbot liegt bei gerichtlichen Entscheidungen vor, wenn die Entscheidung nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Teil der Klage ohne nachvollziehbare Begründung aberkannt wird, der nach gefestigter Rechtsprechung hätte zuerkannt werden müssen (Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 16.03.2019 - 1 BvR 1235/17)
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