In der privaten Krankenversicherung gelten die Höchstsätze gemäß § 5 GOÄ auch für Analogleistungen nach § 6 Abs. 2 GOÄ

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Autor

Wolfdietrich Prelinger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht


Erscheinungsdatum

15.11.2018


Anmerkung zu

OLG Hamm 6. Zivil­senat, Beschluss vom 08.03.2018, Aktenzeichen I-6 U 127/16


Quelle


Normen

§ 192 VVG, § 307 BGB, § 305c BGB, § 5 GOZ 1987, § 6 GOÄ 1982


Fundstelle

jurisPR-VersR 11/2018, Anmerkung 2


Herausgeber

Prof. Dr. Peter Schimi­kowski, TH Köln, Fakultät für Wirtschafts- und Rechts­wis­sen­schaften


Zitiervorschlag

Prelinger, jurisPR-VersR 11/2018, Anm. 2

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