Vollumfängliche Haftung für Pflegekosten bei Verschlimmerung von Vorschäden

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Autor

Wolfdietrich Prelinger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht


Erscheinungsdatum

05.12.2012


Anmerkung zu

LG Köln 5. Zivilkammer, Urteil vom 30.08.2012 – 5 O 228/10


Quelle


Normen

§ 116 SGB 10, § 252 BGB, § 287 ZPO, § 199 BGB


Fundstelle


Herausgeber

Jörg Elsner, LL.M., RA und FA für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht
Dr. Klaus Schneider, RA und FA für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht


Zitiervorschlag

Prelinger, jurisPR-VerkR 24/2012 Anm. 2

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Besteht die entfernte Möglichkeit, dass der geschädigte Arbeitnehmer auch künftige aufgrund den Unfalls arbeitsunfähig wird und daher der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung zu leisten hat, so kann der Arbeitgeber im Schadensersatzprozess auch sogleich die Eintrittspflicht des Schädigers für die künftigen Arbeitsunfähigkeitszeiten feststellen lassen. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine solche Klage besteht, auch wenn die künftigen Ansprüche noch nicht auf den Arbeitgeber nach § 6 EntgFG übergegangen sind.

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