Hat eine Haftpflichtversicherung einen Schadensfall mit einer zu hohen Haftungsquote bedient und sind ihr sonst alle relevanten Umstände des Schadensfalles bekannt, beginnt die Verjährungsfrist ihres Rückforderungsanspruchs sogleich mit Schluss des Jahres, in dem sie die Zahlung erbrachte (Landgericht Hannover, Urteil vom 14.03.2017, Aktenzeichen 72 O 3/16).
Autor
Wolfdietrich Prelinger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht
Erscheinungsdatum
26.7.2017
Anmerkung zu
Landgericht Hannover, Urteil vom 14.03.2017, Aktenzeichen 72 O 3/16
Quelle
Normen
§ 116 SGB X, § 195 BGB, § 199 BGB, § 812 BGB
Fundstelle
jurisPraxisReport-Verkehrsrecht 16/2017 Anm. 2
Herausgeber
Jörg Elsner, LL.M., RA und FA für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht
Dr. Klaus Schneider, RA und FA für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht
Zitiervorschlag
Prelinger, jurisPR-VerkR 16/2017 Anm. 2
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Die private Krankenversicherung kann auch bei Frauen über 40 Jahren verpflichtet sein, die Kosten einer In-virto-Fertilisation zu tragen, wenn sich zumindest eine Wahrscheinlichkeit eines Schwangerschaftseintritts von 15% ergibt (Prelinger, NJW 2020, S. 849 f.)
Mitwirkungspflicht des Geschädigten im Regressprozess der Krankenkasse – Prelinger, jurisPR-MedizinR 5/2015, Anm. 6 (Anmerkung zu OLG Bremen, Urteil vom 15.10.2014 – 1 U 18/14)
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