Beweislast des Fahrzeughalters für Ausschlusstatbestände
Autor
Wolfdietrich Prelinger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht
Erscheinungsdatum
2.11.2016
Anmerkung zu
OLG Dresden 7. Zivilsenat, Urteil vom 04.05.2016 – 7 U 960/15
Quelle
Normen
§ 116 SGB 10, § 67 VVG, § 8 StVG, § 7 StVG, § 115 VVG, § 9 StVG, § 254 BGB, § 827 BGB, § 286 ZPO
Fundstelle
jurisPraxisReport-Verkehrsrecht 22/2016, Anm. 1
Herausgeber
Jörg Elsner, LL.M., RA und FA für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht
Dr. Klaus Schneider, RA und FA für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht
Zitiervorschlag
Prelinger, jurisPR-VerkR 22/2016 Anm. 1
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Das gilt aber nicht, soweit der Arbeitgeber sowieso den Arbeitsplatz behindertengerecht gestalten musste.
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