Zivilrechtlicher Regress der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 110 SGB VII (OLG Naumburg, Urteil vom 20.10.2014, Az. 12 U 79/1)
Autor
Wolfdietrich Prelinger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht
Erscheinungsdatum
13.9.2016
Anmerkung zu
OLG Naumburg, Urteil vom 20.10.2014, Az. 12 U 79/14
Quelle
Normen
§ 7 StVG, § 18 StVG, § 107 SGB 7, § 117 VVG, § 112 SGB 7, § 8 SGB 7, § 105 SGB 7, § 116 SGB 10, § 639 RVO, § 638 RVO, § 3 PflVG, § 115 VVG, § 109 SGB 7, § 104 SGB 7, § 2 SGB 7, § 108 SGB 7, § 12 SGB 10, § 110 SGB 7, § 254 BGB, § 141 ZPO
Fundstelle
jurisPraxisReport-Versicherungsrecht 9/2016, Anm. 3
Herausgeber
Prof. Dr. Peter Schimikowski, Fachhochschule Köln
Zitiervorschlag
Prelinger, jurisPR-VersR 9/2016 Anm. 3
Ähnliche Artikel
Rechtsprechungsänderung zu sog. Schockschäden (Anmerkung zu BGH, Urteil vom 06.12.2022 – VI ZR 168/21, in: jurisPraxisreport-Medizinrecht 5/2023, Anm. 2)
25. Juli 2023Allgemein,AufsätzePrimärschaden,Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)
Bei sogenannten "Schockschäden" stellt - wie im Falle einer unmittelbaren Beeinträchtigung - eine psychische Störung von Krankheitswert eine Gesundheitsverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB dar, auch wenn sie beim Geschädigten mittelbar durch die Verletzung eines Rechtsgutes bei einem Dritten verursacht wurde. Ist die psychische Beeinträchtigung pathologisch fassbar, hat sie also Krankheitswert, ist für die Bejahung einer Gesundheitsverletzung nicht erforderlich, dass die Störung über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen hinausgeht, denen Betroffene bei der Verletzung eines Rechtsgutes eines nahen Angehörigen in der Regel ausgesetzt sind.
Tagungsvorträge »Aktuelle relevante Rechtsprechung zum Bereich § 116 SGB X« sowie »Gesundheitsschäden, Vorschäden und Zweifelsfälle bei Teilungsabkommen« (Gesundheitsforen Leipzig, 6. Oktober 2020)
11. Oktober 2020Vorträge,AufsätzeZweifelsfall TA,Primärschaden,Teilungsabkommen,Vorschaden,Betrieb
Rechtlich sind für das Einnahmemanagement die Neufassung des § 116 Abs. 6 SGB X, die Entscheidung des BGH zu Az. VI ZR 435/19, die Entscheidung des Kammergerichts zu Az. 20 U 53/19 und das Urteil des LG München II zu Az. 11 O 2462/18 relevant.
Der zweite Vortrag umfasste die Besonderheiten von Teilungsabkommen. Bei Teilungsabkommen wird kein Gesundheitsschaden geprüft, so dass Vorschäden unbeachtlich sind und solche auch keinen Zweifelsfall begründen.
Schweigepflichts- und Datenschutzentbindungserklärung bei der Prüfung eines Behandlungsfehlervorwurfs durch die Haftpflichtversicherung des Arztes – Prelinger, jurisPR-MedizinR 10/2016, Anm. 4 (Anmerkung zu AG Ellwangen, Beschluss vom 03.02.2016 – 2 C 374/15)
25. November 2016AufsätzePatientenakte,Behandlungsfehler,Schweigepflichtsentbindung
Reicht der Geschädigte bei der Haftpflichtversicherung des Schädigers eine Schweigepflichtsentbindungserklärung ein, mit der alle mit der Aufklärung des Falles betroffenen Stellen entbunden werden, darf die Versicherung die Schadensregulierung nicht verweigern, nur weil nicht ihre eigenen Formulare benutzt wurden (AG Ellwangen, Beschluss vom 03.02.2016 - 2 C 374/15).