Autor
Wolfdietrich Prelinger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht
Erscheinungsdatum
16. Januar 2020
Anmerkung zu
BGH, Urteil vom 28. Mai 2019, Aktenzeichen VI ZR 328/18
Quelle
Fundstelle
jurisPraxisReport-Versicherungsrecht 1/2020, Anm. 1
Herausgeber
Prof. Dr. Peter Schimikowski, Fachhochschule Köln
Zitiervorschlag
Prelinger, jurisPR-VersR 1/2020, Anm. 1
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