Autor
Wolfdietrich Prelinger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht
Erscheinungsdatum
25.05.2023
Anmerkung zu
Anmerkung zu BGH, Urteil vom 06.12.2022 – VI ZR 168/21
Artikel in juris öffnen https://www.juris.de/r3/document/jpr-NLMZ000002023/part/S
Quelle
Fundstelle
jurisPR-MedizinR 5/2023, Anm. 2
Herausgeber
Möller und Partner – Kanzlei für Medizinrecht
Zitiervorschlag
Prelinger, jurisPR-MedizinR 5/2023, Anm. 2
Ähnliche Artikel
Gesundheitsforen Leipzig am 23. September 2021: Tagungsvortrag »Aktuelle relevante Rechtsprechung zum Bereich § 116 SGB X«
4. Oktober 2021Vorträge,AufsätzeTeilungsabkommen,Vorschaden,Betrieb,Zweifelsfall TA,Primärschaden
Die Gesundheitsforen Leipzig als Dienstleister im Gesundheitswesen veranstalteten die jährliche Fachtagung zum Regressbereich gemäß § 116 SGB X. Daher war es mir eine besondere Freude, auch dieses Jahr wieder aktiv mit dabei sein zu können und zu der aktuellen Rechtsprechung in diesem Bereich vorzutragen. Erfassst waren Urteile und sonstige Neuerungen aus zu den Themen Forderungsübergang bei mitversicherten Dritten, Teilungsabkommen, Primärschaden, Schadensdarlegung im Prozess, Mitverschulden, Verjährung und Besonderheiten bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen.
Verletzung des Willkürverbots durch Abweisung eines Folgeschäden-Feststellungsantrags – Prelinger, jurisPR-MedizinR 5/2019, Anm. 3 (Anmerkung zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16.03.2019 – 1 BvR 1235/17)
1. August 2019AufsätzeSpätfolgen,Beweisrecht,rechtliches Gehör
Ein Verstoß gegen das Willkürverbot liegt bei gerichtlichen Entscheidungen vor, wenn die Entscheidung nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Teil der Klage ohne nachvollziehbare Begründung aberkannt wird, der nach gefestigter Rechtsprechung hätte zuerkannt werden müssen (Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 16.03.2019 - 1 BvR 1235/17)
Arzthaftung: Verjährungsbeginn bei Überlassung unvollständiger Patientenakte – Prelinger, jurisPR-Medizinrecht 12/2017, Anm. 2 (Anmerkung zu OLG Koblenz, Urteil vom 23.09.2015 – 5 U 403/15)
3. März 2016AufsätzeBehandlungsfehler,Verjährung,Patientenakte
Der Verjährungsbeginn kann bei Behandlungsfehlern aufgeschoben sein, wenn das Krankenhaus nicht die vollständigen Behandungsunterlagen herausgibt. Dabei muss aber unterschieden werden, ob dies für den Vorwurf der Verletzung der Aufklärungspflicht oder der fehlerhaften Behandlung an sich gilt, da es sich dabei um unterschiedliche Streitgegenstände handelt, die unabhängig voneinander verjähren.