Feststellungsinteresse des geschädigten Dritten bei Klage gegen den Haftpflichtversicherer auf Gewährung von Deckungsschutz gegenüber dem Schädiger
Autor
Wolfdietrich Prelinger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht
Erscheinungsdatum
23.8.2016
Anmerkung zu
OLG München, Urteil vom 18.12.2015, Az. 25 U 1668/15
Quelle
Normen
§ 106 VVG, § 256 ZPO, § 156 VVG, § 157 VVG, § 108 VVG, § 154 VVG, § 100 VVG, § 258 InsO, § 110 VVG, § 164 BGB, § 85 ZPO, § 242 BGB, § 264 ZPO
Fundstelle
jurisPraxisReport-Versicherungsrecht 8/2016, Anm. 2
Herausgeber
Prof. Dr. Peter Schimikowski, Fachhochschule Köln
Zitiervorschlag
Prelinger, jurisPR-VersR 8/2016 Anm. 2
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Eine gesetzliche Krankenversicherung machte auf sie gemäß § 116 SGB X übergegangene Schadensersatzansprüche ihres Versicherungsnehmers geltend. Dieser wurde bei einem Schadensereignis am 30.06.2001 verletzt. Dabei erlitt er einen Beckenschaufelbruch, eine Darmruptur, eine Bauchverletzung und eine Milzruptur. Bereits vor dem Unfall besaß er eine problematische Lebensgeschichte, in der auch Alkohol- und Drogenmissbrauch vorkamen. Zudem wurde er 2003 bei einem weiteren Unfall verletzt.
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