Teilungsabkommen zwischen gesetzlicher Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung
Autor
Wolfdietrich Prelinger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht
Erscheinungsdatum
13.07.2016
Anmerkung zu
LG Münster, Urteil vom 04.12.2014 – 8 O 56/14
Quelle
Normen
§ 116 SGB 10, § 823 BGB, § 242 BGB
Fundstelle
jurisPR-VerkR 14/2016 Anm. 6
Herausgeber
Jörg Elsner, LL.M., RA und FA für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht
Dr. Klaus Schneider, RA und FA für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht
Zitiervorschlag
Prelinger, jurisPR-VerkR 14/2016 Anm. 6
Ähnliche Artikel
Kosten für Lift am Ausbildungsplatz eines querschnittsgelähmten Rollstuhlfahrers – Besprechung des Urteils des OLG Celle vom 14. Mai 2025, 14 U 237/24, in: NJW 2025, 3000 f.
6. Oktober 2025KongruenzAllgemein,Aufsätze
Bei Zuschüssen der Arbeitsverwaltung kann eine sachliche Kongruenz iSd § 116 SGB X bestehen, denn auch die Kosten für die Umschulung, Berufsfindung und Arbeitserprobung können kongruent sein, weil sie der Verhinderung des Erwerbsschadens dienen. Sind die Ausbildungskosten durch den Unfall erhöht worden, dann kann eine Kongruenz mit den vermehrten Bedürfnissen bestehen.
Das gilt aber nicht, soweit der Arbeitgeber sowieso den Arbeitsplatz behindertengerecht gestalten musste.
Der Bedarf des Geschädigten bemisst sich nach der subjektsbezogenen Schaensbetrachtung (OLG Bamberg vom 19.08.2025 - 5 U 48/24).
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer Zahlung aufgrund Teilungsabkommens? – Prelinger, jurisPR-VersicherungsR 2/2018, Anm. 6 (Anmerkung zu LG Bremen, Urteil vom 04.07.2017 – 4 O 1904/16)
8. Februar 2018Rückforderung,TeilungsabkommenAufsätze
Sind eine Krankenkasse und eine Haftpflichtversicherung durch ein Teilungsabkommen verbunden, dann kann zwar die Haftpflichtversicherung gegen den Zahlungsanspruch einwenden, dass es zweifelhaft sei, dass die Aufwendungen auf dem Schadensereignis beruhen. Wird ein solcher Zweifelsfall aber erst nach der Zahlung geltend gemacht, ist eine Rückforderung ausgeschlossen (LG Bremen, Urteil vom 4.7.2017, Az. 4 O 1904/16)
Beweislast des Fahrzeughalters für Ausschlusstatbestände – Prelinger, jurisPR-VerkehrsR 22/2016, Anm. 1 (Anmerkung zu OLG Dresden, Urteil vom 04.05.2016 – 7 U 960/15)
2. November 2016Mitverschulden,BetriebAufsätze
Lässt sich nicht feststellen, welcher der Fahrzeuginsassen zum Unfallzeitpunkt der Fahrzeugführer war, verbleibt es bei der Haftung des Fahrzeughalters. Er muss beweisen, dass der Geschädigte bei dem Betrieb des Fahrzeugs tätig war oder eine Schwarzfahrt vorliegt. Auch kann dem Geschädigten wegen der Mitfahrt bei einem Fahruntüchtigen kein Mitverschulden vorgeworfen werden, wenn die Kenntnis von der Alkoholisierung nicht nachgewiesen werden kann und der Fahrer unter 2 Promille BAK hat (OLG Dresden, Urteil vom 04.05.2016 - 7 U 960/15)
