Priorität der Leistungsklage? – Feststellungsklage bereits zulässig bei Möglichkeit von Folgeschäden

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Autor

Wolfdietrich Prelinger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht


Erscheinungsdatum

03.06.2015


Anmerkung zu

OLG Frankfurt 22. Zivilsenat, Urteil vom 28.10.2014 – 22 U 175/13


Quelle


Normen

§ 204 BGB, § 304 ZPO, § 116 SGB 10, § 119 SGB 10, § 282 ZPO, § 296 ZPO, § 283 ZPO, § 225 BGB, § 852 BGB, § 218 BGB, § 202 BGB


Fundstelle

jurisPR-VerkR 11/2015 Anm. 1


Herausgeber

Jörg Elsner, LL.M., RA und FA für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht

Dr. Klaus Schneider, RA und FA für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht


Zitiervorschlag

Prelinger, jurisPR-VerkR 11/2015 Anm. 1

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