Priorität der Leistungsklage? – Feststellungsklage bereits zulässig bei Möglichkeit von Folgeschäden
Autor
Wolfdietrich Prelinger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht
Erscheinungsdatum
03.06.2015
Anmerkung zu
OLG Frankfurt 22. Zivilsenat, Urteil vom 28.10.2014 – 22 U 175/13
Quelle
Normen
§ 204 BGB, § 304 ZPO, § 116 SGB 10, § 119 SGB 10, § 282 ZPO, § 296 ZPO, § 283 ZPO, § 225 BGB, § 852 BGB, § 218 BGB, § 202 BGB
Fundstelle
jurisPR-VerkR 11/2015 Anm. 1
Herausgeber
Jörg Elsner, LL.M., RA und FA für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht
Dr. Klaus Schneider, RA und FA für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht
Zitiervorschlag
Prelinger, jurisPR-VerkR 11/2015 Anm. 1
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