Das erleichterte Beweismaß des § 287 ZPO findet Anwendung, soweit es um die Frage geht, ob eine haftungsbegründende Primärverletzung weitere vom Kläger geltend gemachte Gesundheitsbeeinträchtigungen zur Folge hatte (haftungsausfüllende Kausalität). Werden unabhängig davon aus der zugrundeliegenden Verletzungshandlung weitere unfallursächliche Primärverletzungen geltend gemacht, unterfallen diese dem Beweismaß des § 286 ZPO (haftungsbegründende Kausalität) (Abgrenzung zu BGH, Beschl. v. 14.10.2008 – VI ZR 7/08 Rn. 7 – VersR 2009, 69).
Autor
Wolfdietrich Prelinger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht
Erscheinungsdatum
12.6.2019
Anmerkung zu
BGH 6. Zivilsenat, Urteil vom 29.01.2019 – VI ZR 113/17
Anmerkung zu
Artikel in juris öffnen https://www.juris.de/perma?d=jpr-NLVK000006319
Quelle
Artikel in juris öffnen https://www.juris.de/perma?d=jpr-NLVK000006319
Fundstelle
jurisPR-VerkR 12/2019 Anm. 1
Herausgeber
Jörg Elsner, LL.M., RA und FA für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht
Dr. Klaus Schneider, RA und FA für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht
Zitiervorschlag
Prelinger, jurisPR-VerkR 12/2019 Anm. 1
Ähnliche Artikel
Arzthaftung und Verjährung: Zurechnung medizinischen Fachwissens innerhalb einer Anwaltskanzlei? Prelinger, jurisPR-MedizinR 11/2021 Anm. 1 (Anmerkung zu BGH, Urteil vom 26.05.2020 – VI ZR 186/17)
1. Januar 2022Behandlungsfehler,VerjährungAllgemein,Aufsätze
Die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB wird mangels grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen i.S.v. § 199 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 BGB grundsätzlich nicht schon dann in Lauf gesetzt, wenn es der Geschädigte oder sein Wissensvertreter unterlässt, Krankenhausunterlagen auf ärztliche Behandlungsfehler hin zu überprüfen.
Der voll beherrschbare Gefahrenbereich gemäß § 630h Abs. 1 BGB – Vortrag zur 17. Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Arzthaftungsrecht im Deutschen Anwaltsverein am 13.10.2017
16. Oktober 2017voll beherrschbarer GefahrenbereichAufsätze
Bei der 2013 erfolgten gesetzgeberischen Neuregelung des sog. "voll beherrschbaren Gefahrenbereichs" in § 630 h Abs. 1 BGB wurde verkannt, dass der BGH bis dahin die Vermutung nicht nur auf den Behandlungsfehler, sondern auch auf die haftungsbegründende Kausalität erstreckte. Ohne diese Vermutung ist die Kausalität regelmäßig nicht nachweisbar.
Anspruch auf Verzinsung der Gerichtskosten – Prelinger, jurisPR-VerkehrsR 6/2013, Anm. 4 (Anmerkung zu AG Bad Segeberg, Urteil vom 08.11.2012 – 17a C 256/10)
Eine obsiegende Klagepartei kann auch die Verzinsung der von ihr bei Gericht eingezahlten Verfahrenskosten verlangen.
Streitet zu Lasten beider an einem Verkehrsunfall beteiligten Kraftfahrzeugführer ein Anscheinsbeweis für ein alleiniges Verschulden und vermag keiner der Unfallbeteiligten den gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweis zu widerlegen, ist regelmäßig eine Haftungsteilung vorzunehmen.
