Zivilrechtlicher Regress der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 110 SGB VII (OLG Naumburg, Urteil vom 20.10.2014, Az. 12 U 79/1)

Sie müssen angemeldet sein, um den Inhalt sehen zu können.

 

Autor

Wolfdietrich Prelinger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht


Erscheinungsdatum

13.9.2016


Anmerkung zu

OLG Naumburg, Urteil vom 20.10.2014, Az. 12 U 79/14


Quelle


Normen

§ 7 StVG, § 18 StVG, § 107 SGB 7, § 117 VVG, § 112 SGB 7, § 8 SGB 7, § 105 SGB 7, § 116 SGB 10, § 639 RVO, § 638 RVO, § 3 PflVG, § 115 VVG, § 109 SGB 7, § 104 SGB 7, § 2 SGB 7, § 108 SGB 7, § 12 SGB 10, § 110 SGB 7, § 254 BGB, § 141 ZPO


Fundstelle

jurisPraxisReport-Versicherungsrecht 9/2016, Anm. 3


Herausgeber

Prof. Dr. Peter Schimi­kowski, Fachhoch­schule Köln


Zitiervorschlag

Prelinger, jurisPR-VersR 9/2016 Anm. 3

Ähnliche Artikel

Zur Höhe der erstattungsfähigen Kosten für eine Lasik-Operation – Prelinger, jurisPR-VersR 11/2018, Anm. 2 (Anmerkung zu OLG Hamm, Beschluss vom 08.03.2018 – I-6 U 127/16)

In der privaten Krankenversicherung gelten die Höchstsätze gemäß § 5 GOÄ auch für Analogleistungen nach § 6 Abs. 2 GOÄ. Der Leistungsumfang der Krankenversicherung ist daher bei Analogleistungen begrenzt. Der Versicherungsnehmer kann infolgedessen nicht unbeschränkte Leistung von der Krankenversicherung fordern.

Weiterlesen

Beweislast des Fahrzeughalters für Ausschlusstatbestände – Prelinger, jurisPR-VerkehrsR 22/2016, Anm. 1 (Anmerkung zu OLG Dresden, Urteil vom 04.05.2016 – 7 U 960/15)

Lässt sich nicht feststellen, welcher der Fahrzeuginsassen zum Unfallzeitpunkt der Fahrzeugführer war, verbleibt es bei der Haftung des Fahrzeughalters. Er muss beweisen, dass der Geschädigte bei dem Betrieb des Fahrzeugs tätig war oder eine Schwarzfahrt vorliegt. Auch kann dem Geschädigten wegen der Mitfahrt bei einem Fahruntüchtigen kein Mitverschulden vorgeworfen werden, wenn die Kenntnis von der Alkoholisierung nicht nachgewiesen werden kann und der Fahrer unter 2 Promille BAK hat (OLG Dresden, Urteil vom 04.05.2016 - 7 U 960/15)

Weiterlesen

Priorität der Leistungsklage? – Feststellungsklage bereits zulässig bei Möglichkeit von Folgeschäden – Prelinger, jurisPR-VerkehrsR 11/2015, Anm. 1 (Anmerkung zu OLG Frankfurt, Urteil vom 28.10.2014 – 22 U 175/13)

Wird der Geschädigte durch ein Schadensereignis verletzt, erfolgt die prozessuale Geltendmachung regelmäßig dergestalt, dass der Geschädigte entweder allgemeine Feststellungsklage oder aber eine Leistungsklage mit einem zusätzlichen Feststellungsantrag erhebt. Hierbei stellt sich jeweils die Frage, ob bis zur letzten mündlichen Tatsachenverhandlung alle bis dahin bezifferbaren Schadensposten beziffert werden müssen.

Weiterlesen